Sie haben Probleme mit einem Mieter oder Vermieter?
Zu dem Mietrecht gehören sämtliche Probleme, welche mit dem Mieten bzw. Vermieten einer Immobilie im Zusammenhang stehen können. Besonders häufig sind Probleme im Hinblick auf die Mietzahlungen, sowie im Hinblick auf die Beendigung des Mietverhältnisses.
Gerne unterstützen wir Sie insbesondere in den Bereichen:
- Geltendmachung von Mietrückständen
- Kündigung von Mietverhältnissen
- Erhebung von Räumungsklagen
Mietzahlung
Während der Vermieter verpflichtet ist das Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, ist Hauptpflicht des Mieters die Entrichtung der vertraglich vereinbarten Miete.
Diese Pflicht zur Mietzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Liegen diese Ausnahmetatbestände jedoch nicht vor, kommt der Mieter, wenn er die vereinbarte Miete nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, in Zahlungsverzug.
Für den Vermieter besteht dann die Möglichkeit den Mieter abzumahnen oder auch den Mieter anwaltlich auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. Die hierfür entstehenden Rechtsanwaltskosten sind als Verzugsschadensersatz zu erstatten.
Kündigung & Räumung
Wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder der Mieter in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
Wird ein Mietverhältnis gekündigt und zieht der Mieter nicht freiwillig raus, kann ein gerichtliches Räumungsverfahren in die Wege geleitet werden.
Gerne vertreten wir Sie hinsichtlich Ihrer mietrechtlichen Fragen außergerichtlich sowie vor Gericht.