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Steuerrecht

Nichts ist sicher – außer der Tod und die Steuer

 

Probleme mit dem Finanzamt ?

Reibungspunkte mit dem Finanzamt können sich für Bürger und Unternehmen immer wieder ergeben.

Häufig tauchen die Probleme erst im Zusammenhang mit einer Prüfung durch das Finanzamt oder der Einleitung eines Strafverfahrens auf.

Wir stehen Ihnen gerne insbesondere in folgenden Fällen zur Seite:

  • Erarbeitung / Prüfung von steuerlichen Gestaltungen im Vorhinein
  • Vertretung und Beratung bei Steuerprüfungen
  • Vertretung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren
  • Vertretung im Einspruchsverfahren
  • Vertretung im Klageverfahren vor dem Finanzgericht

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen

 

Steuerliche Gestaltungen

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Dies gilt auch bei steuerlichen Gestaltungen. Unternehmerisch oftmals sinnvolle Überlegungen sollten auch steuerlich tragfähig sein. Auch das Gesellschaftsrecht sollte nicht außer Acht gelassen werden. Auch hier können wir helfen.

Aber auch erbrechtliche Gestaltungen sind frühzeitig steuerrechtlich zu prüfen und ggf. anzupassen.

 

Einspruchsverfahren

Entsprechen die Festsetzungen im Steuerbescheid nicht der Rechtslage, so ist binnen Monats nach Bekanntgabe Einspruch einzulegen. Dieser ist zu begründen. Wir vertreten Sie im Einspruchsverfahren.

 

Klageverfahren

Hilft das Finanzamt dem Einspruch nicht ab, so bleibt das Verfahren vor dem Finanzgericht. Auch hier können wir Ihnen zur Seite stehen.

 

Steuerprüfung

Rechtsauffassungen können unterschiedlich sein. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung einer Prüfung durch das Finanzamt. Hier ist es besonders wichtig, frühzeitig das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen. Dies kann sehr gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater geschehen.

 

Strafverfahren

Wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, so ist keine Zeit zu verlieren. In jedem Fall sollten Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Dies gilt schon im Zusammenhang mit einer möglichen Hausdurchsuchung.

Schweigen Sie und nehmen Sie Kontakt zu uns auf – um den Rest kümmern wir uns.

Die Erfahrung zeigt, dass die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt vieles erleichtern und so manche Tür öffnen kann.