Herr Rechtsanwalt Dominik M. Auer wurde 1986 in St. Ingbert geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes und schloss das Studium mit dem ersten Staatsexamen ab. Ihm wurde sodann der akademische Grad des Diplom-Juristen verliehen. Anschließend absolvierte er das Referendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken.
Sowohl im Studium als auch im Referendariat bildete das „Deutsche und Internationale Steuerrecht“ den Ausbildungs-Schwerpunkt.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens wurde Dominik M. Auer als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits im Referendariat sammelte Herr Auer wichtige berufliche Erfahrungen in einer erbrechtlich geprägten Kanzlei in Saarbrücken, in welcher er auch die ersten Jahre seiner Berufstätigkeit verbrachte.
Er steht seinen Mandanten sowohl beratend im Vorfeld als auch forensisch vor Gericht zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Auer betreut neben allen gängigen Bereichen des Zivilrechts schwerpunktmäßig Mandate mit Bezug zum Steuerrecht und zum Erbrecht. Insbesondere erbrechtliche Gestaltungen mit dem Bezug zum Steuerrecht bilden den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Aufgrund seiner privaten Affinität zu Oldtimern vertritt Dominik M. Auer seine Mandanten gerne auch im Zusammenhang mit dem Ankauf, der Restaurierung und der Reparatur von historischen Kraftfahrzeugen aller Art. Er selbst ist seit Jahren Sammler verschiedener historischer Fahrzeuge.