Christoph M. Hertwig ist seit dem Jahre 2007 Rechtsanwalt und bearbeitet seitdem Mandate im Verkehrsrecht. Zudem ist Rechtsanwalt Hertwig Fachanwalt für Verkehrsrecht , Zertifizierter Unfallschadenabwickler (VdVKA e. V.*) und Zertifizierter Verteidiger für Verkehrsstraf- und OWi-Recht (VdVKA e. V.*).
Rechtsanwalt Hertwig ist Mitglied des Beirats Rechtsanwälte im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK e. V.). und arbeitet eng mit Kfz-Sachverständigen zusammen.
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeiten gehören die Regulierung von Verkehrsunfällen sowie die Verteidigung von Betroffenen in Bußgeldverfahren.
Zudem berät und vertritt Rechtsanwalt Hertwig Autohäuser in rechtlichen Angelegenheiten und Firmen in rechtlichen Fragen rund um den Fuhrpark.
(* VdVKA e.V. – Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V.)
Die Fortbildungspflicht gehört als Mittel zur Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Hertwig bildet sich regelmäßig fort, damit Sie auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen können.