Sie suchen einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, welches sich aus vielen Teilbereichen zusammensetzt.
Hierzu gehören zum Einen zivilrechtliche Aspekte, wie bei einer Unfallregulierung, sowie zum Anderen aber auch ordnungsrechtliche oder auch strafrechtliche Konstellationen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder bei dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht).
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christoph M. Hertwig ist als Unfallschadenabwickler und Verteidiger für Verkehrsstraf- und OWi-Recht zertifiziert (VdVKA – Verband deutscher VerkehrsrechtAnwälte e. V.) und steht Ihnen bei Ihren verkehrsrechtlichen Fragen als Ansprechpartner in unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.
Wir bieten:
- Unfallregulierung
- Verteidigung wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Verteidigung wegen Rotlichtverstößen
- Verteidigung wegen Unfallflucht
- Verteidigung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr
Gerade bei auf den ersten Blick etwa vorliegenden Bagatellschäden zeigt sich bei entsprechender Klärung des Sachverhaltes aus tatsächlicher und rechtlicher Sicht oft, daß der Mandant selbst wesentlich höhere Schadenpositionen beanspruchen kann, als er zunächst für möglich hält. Hier wird oft seitens der Haftpflichtversicherer mit dem rechtlich unversierten, anwaltlich nicht vertretenen Mandanten, wesentlich leichtfertiger verfahren, als dies bei entsprechender anwaltlicher Vertretung der Fall ist. Bei Unfällen schützt der Anwalt den Geschädigten vor Schlechterstellung.
Gleiches gilt beim Vorliegen von straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten. Auch hier gelingt es dem Verteidiger oftmals, für den Mandanten wesentlich mildere Entscheidungen herbeizuführen, als dieser zunächst befürchten musste.
Wichtig:
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, Schäden geltend zu machen und die Kosten, die bei der Verteidigung einer Bußgeldsache anfallen. Wird ein Geschädigter unverschuldet in einen Unfall verwickelt, muss ohnehin der Schädiger oder die Haftpflichtversicherung des Schädigers neben dem Schaden auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernehmen.
Fazit:
Der Unfallgeschädigte sollte niemals auf eine anwaltliche Vertretung verzichten.